jährliche Unterweisung Hubarbeitsbühne
In unserer kurzweiligen jährlichen Unterweisung gemäß der DGUV Vorschrift 1 §4 „Unterweisung der Versicherten und Arbeitsschutzgesetz §12 vermitteln wir unseren Teilnehmern alle Inhalte, die den vollständigen Versicherungsschutz gewährleisten.
Termine
Inhouse Schulungen
Keinen passenden Termin gefunden oder Sie haben eine größere Gruppe zu schulen? Kein Problem! Gerne kommen wir auch zu Ihnen ins Unternehmen.
Ihre Vorteile: Zeitersparnis und Sparen der Anfahrtskosten Ihrer Teilnehmer
Gesetzliche Grundlagen
Laut der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung DGUV Vorschrift 1 §4 „Unterweisung der Versicherten“ und Arbeitsschutzgesetz §12 müssen Personen, welche mit dem selbstständigen Bedienen von Hubarbeitsbühnen beauftragt werden eine regelmäßige Unterweisung (mindestens 1x jährlich) durchlaufen um dem vollständigen Versicherungsschutz zu unterliegen.
Teilnehmervoraussetzungen
Für die Teilnahme an unserer Hebebühnenunterweisung sind die folgenden Kriterien erforderlich:
- Mindestalter: 18 Jahre (zu Ausbildungszwecken auch ab 16 Jahren möglich)
- Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
- Geistige und körperliche Eignung
Unser Leistungspaket für Sie
- Ausführliche Schulungsunterlagen
- Erfahrene, qualifizierte Dozenten
- Teilnahmezertifikat oder Stempel im Fahrausweis nach erfolgreichem Abschluss
- Verpflegung (Softgetränke, Kaffee) inbegriffen
Häufig gestellte Fragen zur jährlichen Unterweisung
Wofür wird die jährliche Unterweisung benötigt?
Ein Hebebühnenschein, der Fahrausweis für Hubarbeitsbühnen, berechtigt eine Person zur Bedienung von Hebebühnen. Der erfolgreich absolvierte Hebebühnenschein behält lebenslang seine Gültigkeit. Dennoch ist es nur gestattet Hebebühnen zu bedienen, wenn einmal im Jahr die gesetzlich vorgeschriebene jährliche Unterweisung für Hubarbeitsbühnen erfolgt.
Durch die erfolgreich absolvierte Unterweisung wird der vollständige Versicherungsschutz für Versicherte gewährleistet.
Wie lange dauert die Unterweisung?
Die Unterweisungsdauer beläuft sich auf ca. 4 Stunden. Jährlich wechselnd wird hier kompakt das Wissen von der Hebebühnenschulung aufgefrischt
Was ist der Unterschied zwischen Hebebühnenschulung und jährlicher Unterweisung?
Haben Sie Ihren Hebebühnenschein einmal erworben ist dieser ein Leben lang gültig. Allerdings sind mit dem erworbenem Hebebühnenschein noch nicht alle Pflichten erfüllt. Die Berufsgenossenschaften schreiben vor, dass das Wissen von Bedienern für Hubarbeitsbühnen einmal im Jahr in Form einer jährlichen Unterweisung aufgefrischt werden muss.
In den jährlichen Sicherheitsunterweisungen, werden die Inhalte des Hebebühnenscheins mit jährlich wechselnden Themen kompakt wiederholt.
Wie oft ist die jährliche Unterweisung notwendig?
Die jährliche Unterweisung muss nach dem Erwerb des Hebebühnenscheins mindestens 1x jährlich durchgeführt werden.
Gibt es Voraussetzungen für die Teilnahme an der Unterweisung?
Die Voraussetzung an der Teilnahme der jährlichen Unterweisung ist die erfolgreich abgeschlossene Hebebühnenschulung. Diese erfolgreich abgeschlossene Schulung hat zur Folge, das Bediener von Hebebühnen im Besitz eines gültigen Fahrerausweises sind.
Die jährliche Unterweisung wird als Auffrischung des Hubarbeitsbühnenscheins betitelt.
Kontakt aufnehmen
Unser Schulungsteam beantwortet gerne Ihre Fragen.
Tel: 0821 808 56 – 29
Mail: schulungen@ziegler-gabelstapler.de