Hebebühnenschulung
In unserer kurzweiligen eintägigen Schulung vermitteln wir Ihnen alle theoretischen Grundlagen zum Führen von Hebebühnen. Vor der praktischen Prüfung erlernen Sie die notwendige Erfahrung in der Bedienung von Hebebühnen.
Termine
Inhouse Schulungen
Keinen passenden Termin gefunden oder Sie haben eine größere Gruppe zu schulen? Kein Problem! Gerne kommen wir auch zu Ihnen ins Unternehmen.
Ihre Vorteile: Zeitersparnis und Sparen der Anfahrtskosten Ihrer Teilnehmer
Gesetzliche Grundlagen
Laut der Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 68) und DGUV Grundsatz 308–008 „Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen“ müssen Personen, welche mit dem selbstständigen Bedienen von Hubarbeitsbühnen beauftragt werden die entsprechende Ausbildung absolvieren.
Inhalte unserer Hebebühnenschulung
1. Theorieausbildung
unter anderem werden die folgenden Themen behandelt:
- Rechtsgrundlagen
- Einsatzmöglichkeiten und die verschiedenen Bauarten
- Betrieb und Umgang (z.B. Standsicherheit)
- tägliche Einsatzprüfung
- persönliche Schutzausrichtung
- uvm.
2. Theoretische Prüfung
3. Praxisteil
- tägliche Sicht- und Funktionskontrolle
- verschiedene Fahrübungen mit der Hebebühne
4. Praktische Prüfung
Teilnehmervoraussetzungen
Für die Teilnahme an unserer Hubarbeitsbühnenschulung sind die folgenden Kriterien erforderlich:
- Mindestalter: 18 Jahre (zu Ausbildungszwecken auch ab 16 Jahren möglich)
- Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
- Geistige und körperliche Eignung
Unser Leistungspaket für Sie
- Ausführliche Schulungsunterlagen
- Erfahrene, qualifizierte Dozenten
- Schulung mit Premiumstapler von Toyota
- Teilnahmezertifikat und Führerschein nach erfolgreichem Absolvieren
- Verpflegung (Softgetränke, Kaffee, belegte Semmeln) inbegriffen
Häufig gestellte Fragen zum Hebebühnenschein
Wofür wird der Staplerschein benötigt?
Ein Hebebühnenschein, der Fahrausweis für Hebebühnen, berechtigt eine Person zur Bedienung von Hebe- und Hubarbeitsbühnen. Daher wird dieser Schein benötigt, wenn Sie mit dem Bedienen von Hebebühnen beauftragt werden oder Sie Ihre Mitarbeiter mit der Bedienung beauftragen möchten.
Sind alle Hebebühnenschulungen gleich?
Wenn vom Hebebühnenschein gesprochen wird, ist in den meisten Fälle von der erfolgreich absolvierten Hebebühnenschulung die Rede. In der Regel erfolgt diese Ausbildung auf Gelenk- oder Teleskopbühnen. Die Hebebühnenschulung setzt sich laut DGUV Grundsatz 308–008 aus einem praktischen und theoretischen Teil mit Prüfungen zusammen.
Nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung folgt die betriebliche Ausbildung. Bei der betrieblichen Ausbildung spricht man von der Einweisung in die betriebsspezifischen Gegebenheiten (z.B. welche wo die Bedienung der Hebebühne freigegeben ist). Bei Schulungen bei Ihnen vor Ort führen wir nach übermittelter Betriebsanweisung direkt bei der Hebebühnenschulung die betriebliche Ausbildung mit Ihrem Bedienpersonal durch.
Wie lange dauert die Hebebühnenschulung
Die Ausbildungsdauer für Hebebühnen beläuft sich in der Regel auf einen Tag.
Wie lange ist der Hebebühnenschein gültig?
Haben Sie Ihren Hebebühnenschein einmal erworben ist dieser ein Leben lang gültig. Allerdings sind mit dem erworbenem Hebebühnenschein noch nicht alle Pflichten erfüllt. Die Berufsgenossenschaften schreiben vor, dass das Wissen von Bedienern für Hebebühnen einmal im Jahr in Form einer jährlichen Unterweisung aufgefrischt werden muss.
In den jährlichen Sicherheitsunterweisungen, werden die Inhalte des Hebebühnenscheins mit jährlich wechselnden Themen kompakt wiederholt. Hier finden Sie die Termine unsere Präsenzunterweisungen und Online Unterweisungen.
Beachten Sie außerdem, dass der Staplerschein alleine noch nicht ausreicht um Stapler zu bedienen. Verpflichtend ist zusätzlich die schriftliche Beauftragung durch den Unternehmer. Eine solche Beauftragung ist ausdrücklich nicht auf die Tätigkeit in anderen Unternehmen übertragbar und verliert nach Verlassen des Betriebes ihre Gültigkeit (DGUV Vorschrift 68, §7).
Wie oft müssen Hebebühnenbediener geschult werden?
Der erfolgreich absolvierte Hebebühnenschein behält lebenslang seine Gültigkeit. Dennoch ist es nur gestattet Hebebühnen zu bedienen, wenn einmal im Jahr die gesetzlich vorgeschriebene jährliche Unterweisung für Hubarbeitsbühnen erfolgt.
Was ist das Mindestalter für den Hebebühnenschein?
Zur selbstständigen Bedienung von Hebebühnen dürfen nur Personen beauftragt werden, die das Mindestalter von 18 Jahren erfüllen. Die Teilnahme an der Hebebühnenschulung ist bereits vor Erreichen der Volljährigkeit möglich. Hierbei muss beachtet werden, dass die Bediener erst mit Erreichen der Volljährigkeit mit dem selbstständigen steuern von Hubarbeitsbühnen beauftragt werden dürfen. Auch darf der Hebebühnenschein erst dann ausgehändigt werden. Das Bedienen von Hubarbeitsbühnen zu Ausbildungszwecken unter Aufsicht zählt nicht zum selbstständigen Bedienen.
Kontakt aufnehmen
Unser Schulungsteam beantwortet gerne Ihre Fragen.
Tel: 0821 808 56 – 29
Mail: schulungen@ziegler-gabelstapler.de